Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Medical Motion Mitgliedschaft

1. Leistungen

1.1. Schmerzfrei Salzburg erbringt neben der ärztlichen Behandlung in der Ordination die nachstehend angeführten Leistungen: Medical Motion Kurse – Gruppenkurse für Engpassdehnungen nach Liebscher & Bracht.

1.2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

1.3. Für minderjährige Mitglieder zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.

2. Dauer

2.1. Das Vertragsverhältnis für die Medical Motion Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

2.2. Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis während der kostenlosen Testphase ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ab diesem Tag kann nicht mehr am Kurs teilgenommen werden. Bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Mitglied umgehend rückerstattet. Die kostenlose Testzeit kann pro Person einmal genutzt werden.

2.3. Das Vertragsverhältnis kann bis zum 15. eines Monats, schriftlich bei info@schmerzfrei-salzburg.at einlangend, zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

3. Vorzeitige Vertragsauflösung

3.1. Schmerzfrei Salzburg kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

3.1.1. Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung.

3.1.2. Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Training.

3.1.3. Schuldhafte Verursachung von Personen- oder Sachschäden im Training.

3.1.4. Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie grobe Verstöße gegen die Hausordnung.

3.1.5. Missachtung von Weisungen des Trainingspersonals.

3.1.6. Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 11.

3.1.7. Weitergabe der Mitgliedschaft.

3.2. Das Mitglied kann das Vertragsverhältnis vorzeitig auflösen, wenn es mit ärztlichem Attest nachweist, dass es aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate die Leistungen des Trainings nicht in Anspruch nehmen kann.

4. Beiträge

4.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten: Bei Vertragsabschluss die monatlichen Beiträge zum Ersten eines jeden Monats.

4.2. Das Mitglied ist darüber in Kenntnis, dass es im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu leisten hat. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Mitglied zu tragen.

4.3. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschluss errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.

4.4. Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 20%) werden die Beiträge entsprechend angepasst.

5. Stilllegung

5.1. Weist das Mitglied mit ärztlicher Bestätigung nach, dass es aus Krankheitsgründen mindestens 14 Tage an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Bei einer Verhinderung von über 6 Monaten stehen dem Mitglied die Möglichkeiten gemäß Punkt 3.2. offen. Stilllegungen sind maximal bis zum ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich.

6. Aufklärung

6.1. Das Mitglied versichert für das Training geeignet zu sein.

6.2. Es ist den Sicherheitsanweisungen der Trainer stets Folge zu leisten.

7. Haftungsausschluss

7.1. Schmerzfrei Salzburg haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die Schmerzfrei Salzburg zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden unverzüglich anzuzeigen.

8. Hausordnung

8.1. Die Medical Motion Kurse finden in den Räumlichkeiten des vitaclub Salzburg Süd statt. Dementsprechend gilt die Hausordnung des vitaclub Salzburg Süd.

9. Verbotene Gegenstände im Studio

9.1. Der Konsum, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Club verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.

10. Datenschutz

10.1. Schmerzfrei Salzburg erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch vertraglich weisungsgebundene Dienstleister.

10.2. Für die Trainingsbetreuung werden nach gesonderter Freigabe durch das Mitglied Personen- und Trainingsdaten/-ergebnisse gesammelt und für die Betreuung verarbeitet. Hierbei gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

10.3. Teile des Clubs werden aus Sicherheitsgründen gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes videoüberwacht. Die Videoüberwachung ist gekennzeichnet.

10.4. Die aktuelle Datenschutzbestimmung  ist online auf der Website www.schmerzfrei-salzburg.at nachzulesen.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

Für event. Unfälle infolge Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit ist der Verursacher selbst verantwortlich.